Eintragungen, die unbedingt noch im 2022 im Handelsregister eingetragen werden sollen, müssen bei einigen Handelsregisterämter bis zu einem gewissen Stichtag eingehen. Wir haben für Sie die einzelnen Fristen und Weihnachtsferien zusammengetragen. Die Angaben haben wir von den einzelnen Handelsregisterämtern erhalten und danken an dieser Stelle für die Mithilfe.
Gewisse Ämter tragen auch nach den genannten Fristen im laufenden Jahr ein. Später eingehende Geschäfte werden im Rahmen der Kapazitäten in der Regel in chronologischer Reihenfolge bearbeitet.
Wir übernehmen keine Garantie auf Eintragung. Voraussetzung zur Einhaltung der Fristen sind jeweils vollständig und korrekt eingereichte Unterlagen.