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Umwandlung Inhaberaktien - Handelsregisterämter werden aktiv

Aktuell informieren diverse Handelsregisterämter Aktionäre mit Inhaberaktien, dass die Umwandlung in Namenaktien bis am 30.04.2021 erfolgen muss. Was ist zu tun? Wie können Sie Ihre Kunden unterstützen?


Ausführliche Informationen entnehmen Sie unseren früheren Blogbeiträgen. Achten Sie dabei nebst der Frist vom 30.04.2021 auch auf die Konsequenzen einer automatischen Umwandlung durch die einzelnen Ämter ab 01.05.2021.


Die nötige Statutenänderung für Ihre Kunden mit Inhaberaktien können Sie via firm-it abwickeln. Wie immer: schnell, einfach und schweizweit zum üblichen Pauschalpreis!


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