Gesetzesanpassung Umwandlung Inhaberaktien - wir sind vorbereitet und Sie nun auch!
- Sandra Baumann
- 18. Dez. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 21. Apr.
Die Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien (GAFI) bedingt eine Statutenänderung. Diese Statutenänderung ist demnächst über unsere WebApp durchführbar - wie üblich zum Pauschalpreis und nach gewohnt schneller und einfacher Vorgehensweise. Wir sind in der Endphase, die Live-Version ist rechtzeitig auf Anfang 2020 verfügbar.
Ausführliche Informationen zu dieser tragenden Gesetzesanpassung finden Sie über ältere Blogbeiträge.