Ab 01.01.2023 tritt das neue Aktienrecht in Kraft. Was Sie als Berater vor der Revision noch tun müssen, erzählen wir Ihnen am 01.11.2022 beim nächsten 12past12 - unsere monatliche Webinarreihe für unsere Kunden. Ausserdem geben wir nochmals einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, zeigen wo eine Statutenänderung erforderlich/empfohlen ist und stehen wie immer für Fragen zur Verfügung.
Vermutlich haben sich viele von Ihnen bereits mit dem neuen Aktienrecht beschäftigt und die Grundsätze sind klar. Allenfalls sind noch spezifische Fragen offen? Fordern Sie unsere Experten.
Gerne dürfen Sie uns Ihre Fragen auch bereits im Vorfeld zukommen lassen. Bitte senden Sie diese an info@firm-it.ch mit dem Vermerk 12past12.
Last but not least: Machen Sie sich bzgl. Aktienrechtsrevision keine Sorgen. Unsere Dokumente für jegliche Handelsregistereintragungen entsprechen zeitgleich, nämlich ab dem 01.01.2023, natürlich den neuen Bestimmungen.