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Umwandlung Inhaberaktien: Letzte Infos und Tipps

Fristgerechte Eintragungen gewährleisten:

Die Frist ist trügerisch. Wir bitten Sie, falls Sie noch Umwandlungen haben, diese rechtzeitig enzureichen, damit die a.o. Generalversammlung bis Ende April durchgeführt und die Statutenänderung beurkundet werden kann. Der Versand durch firm-it an die Handelsregisterämter muss zwingend spätestens am 30.04.2021 erfolgen.


Auslastung Handelsregisterämter:

Verschiedene Handelsregisterämter melden uns, dass Sie aktuell - bedingt durch die vielen Umwandlungen - stark ausgelastet sind. Allenfalls kann es bei Eintragungen zu Verzögerungen kommen.


Nach der Umwandlung:

Ist die Aktienart zu Namenaktien im Handelsregister geändert worden, kann der VR nach Bedarf Namenaktienzertifikate ausgeben. Wir haben für diesen Fall vorgesorgt. Über folgenden Weg gelangen Sie zu den Dokumenten:


Login in WebApp > Prozesse > gesuchten Prozess auswählen > Dokumente nochmals herunterladen (vgl. Abbildung)


Hier finden Sie unter fakultative Dokumente das neue Aktienbuch, das VR-Protokoll sowie die auf den Namen lautenden Aktienzertifikate.






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